Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Anlagen, die Strom aus regenerativen Energiequellen gewinnen und einspeisen, steuerbar und ihr aktueller Einspeisewert abrufbar sein.
Das EEG 2014 schafft neue Tatsachen. Seit dem 1. 8. 2014 müssen neu in Betrieb genommene Anlagen (Neuanlagen) ab 500 kW eine Fernsteuerbarkeit für die verpflichtende Direktvermarktung vorweisen, um die Förderung über eine Marktprämie zu erhalten.
Die bisherige Managementprämie wird nicht mehr gewährt. Sie ist vielmehr in den gesetzlichen Fördersätzen eingepreist. Auch Anlagen, die vor dem 1. 8. 2014 in Betrieb genommen wurden (Bestandsanlagen) müssen ab dem 31. 3. 2015 ebenfalls eine Fernsteuerbarkeit für die Direktvermarktung vorweisen, wenn sie den Anspruch auf die Marktprämie geltend machen wollen.
Diese Tatsache bedeutet für Betreiber von Anlagen mit einer Nennleistung unter 1 MW ein nicht unerhebliches Problem, weil sich die technische Umsetzung für die Fernsteuerung bisher wirtschaftlich einfach nicht gerechnet hat.
Dafür hat CONPOWER den Smart Plant Controller entwickelt, der sich auch bei kleineren Anlagen rechnet.
Mit unseren verschiedenen Steuerungstechniken finden wir für Sie die richtige Lösung, die zukunftssicher und wirtschaftlich ist.